AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen (Stand August 2023)

I. Vermietung:
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Eventuelle
vorhandene Mängel werden in einer Mängelliste, die dem Vertrag beigefügt ist, schriftlich erfasst und
von den Vertragsparteien unterschrieben. Sollten Mängel und Schäden erst beim Aufbau erkennbar
sein, sind sie unverzüglich beim Vermieter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche
Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und ist in dem
Zustand zurück zu geben, wie sie in Empfang genommen wurde. Der Mieter haftet für Beschädigungen,
Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.
Bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem
Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur in Höhe von 42 € pro Stunde nebst Materialkosten und
gegebenenfalls für entgangenen Gewinn, falls die Mietsache anschließend nicht an weitere Mieter
fristgerecht übergeben werden kann.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Bei
verspäteter Rückgabe der Mietsache wird pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete fällig und in
Rechnung gestellt.

  • Werden Mietgegenstände stark verschmutzt oder nass zurückgegeben so muss der Mieter die anstehenden Reinigungskosten (50€) bzw. Trocknungskosten (100€) übernehmen.
  • Werden Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, stellt der Vermieter die Ihm entstandenen Kosten den Mieter in Rechnung. Eine kurzfristige Anfrage auf Verlängerung kann der Vermieter ablehnen.
  • Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche, Pflaster oder Beton zu wählen. Es muss immer eine Schutzplane unterlegt werden, diese wird vom Vermieter gestellt. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist Auf der offenen Seite dürfen sich keine Gefahrenquellen befinden, die eine herausfallendes Kind verletzen können.
  • Die Burg muss bei Rückgabe eine transportfähige Form und Grösse haben um diese mit einer Sackkarre zu transportieren. Dies wird durch Einhaltung der mitgegebenen oder Digital zur Verfügung gestellten Anleitung erreicht. Falls nicht, wird die Annahme verweigert und ggf. ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle bzw. für Personen-
oder Sachschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen trägt. Der Mieter haftet selbst für:

Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Information für den Mieter:
Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer
entsprechenden bzw. Bestehen einer Privathaftpflicht - mitunter auch durch eine Haushaftpflicht -
abgedeckt sein.

Der Vermieter haftet ausschließlich für von Ihm verschuldete Schäden durch z.B. technische Defekte

II. Auftragsrücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung bis 1 Woche vor dem
Buchungstermin 5% und danach 100% Storno Gebühr. Eine Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem
Termin ist ohne Gebühr möglich. Wenn an dem Tag dauerhaft Regen oder Sturm ist und die Hüpfburg
nicht in Betrieb genommen werden darf wird kostenfrei storniert.

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