Sach- und Personenschäden sind bei privater Miete (z.B. für Kindergeburtstage) in der Regel von der Privathaftpflicht- oder Haushaftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Bei betrieblichen Veranstaltungen oder Vereinsfeiern kommt es auf die konkreten Umstände an, ob die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht-Versicherung für einen Schaden eintreten wird. Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse – auch bei privater Miete – im Vorhinein bei Ihrer Versicherung, ob sie für Schäden beim Betrieb der Hüpfburg eintritt.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist in der Regel eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung notwendig. Auch hier sollten Sie sich unbedingt im Vorhinein informieren.
Versprechen können wir das nicht. Wenn die Buchungsauslastung der Hüpfburgen es erlaubt, machen wir es aber gerne möglich, sprechen Sie uns einfach darauf an.
Nein, die Burgen laufen mit einem gewöhnlichen Stromanschluß (220V/16A) für das Dauergebläse.
Ja, das Gebläse muss ständig eingeschaltet sein, sonst verlieren die Hüpfburgen an Spannung.
Schuhe, Brillen, Schmuck, sowie scharfe und spitze Gegenständen. Auch Kleinigkeiten die aus der Tasche fallen können, wie Handy, Geldbeutel, Ketten und ähnliches zählen hierzu.
Auf der Hüpfburg darf nicht gegessen oder getrunken werden. Getränke und Lebensmittel, sind vor der Hüpfburg zu belassen.
Rauchen ist in direkter Nähe sowie auf der Hüpfburg nicht gestattet.
Ja. Schuhe können die Hüpfburgen beschädigen, z.B: Schuhschnallen oder Kanten, die hängenbleiben können. Gehüpft wird am besten auf Socken oder barfuss.
Bei den ersten Regentropfen sollten Sie die Hüpfburg von der Stromzufuhr trennen. Die Burg fällt daraufhin recht schnell in sich zusammen. Legen Sie die Burg mit dem Boden nach oben zusammen, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Eventuell mit einer Plane abdecken. Auf diese Weise kann die Hüpfburg nach dem Regen sofort wieder in Betrieb genommen werden.
Bei leichtem Nieselregen kann die Burg weiter Betrieben werden.
Jederzeit nach Absprache, natürlich auch Samstags, Sonntags oder Feiertags
Das gründliche Reinigen übernehmen wir für Sie. Trotzdem sollten Sie die Hüpfburg in einen sauberem und vor allem trockenem Zustand zurückgeben. Sollte es einmal nicht möglich sein müssen wir ihnen eine Aufwandsentschädigung von 50€ in Rechnung stellen.